5.5 Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegenüber einem Vertragspartner gemäß § 21 Abs. 5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Handbuch "Rechtlicher Diskriminierungsschutz" - handschriftlich auszufüllen
2